Glossar
- AG Datenkontrolle
- ist verantwortlich für die inhaltliche Prüfung der Nutzungsanträge für Qualitätssicherung.
- Anonymisierte Daten
- herausgegebene Daten werden immer dann anonymisiert, wenn keine Rückführung erforderlich ist. Eine Zuordnung zu Daten der Forschungsdatenbank oder eine Reidentifikation ist dann nicht mehr möglich.
- Antragstellende
- Eine Liste der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Daten und / oder Bioproben in einem gemeinsamen Vorhaben nutzen möchten.
- Datenempfänger*in
- In einigen Fällen sollen nicht alle Antragstellenden eines Nutzungsantrages Daten erhalten, daher werden die Datenempfänger im Antrag explizit aufgeführt.
- Datenverzeichnis, Data Dictionary
- ein Verzeichnis mit Metadaten. Es enthält eine hierarchische Auflistung aller Studienvariablen, beinhaltet Fragentexte, Ausprägungslisten, Datentypen und weitere Informationen.
- Early Access Code
- erlaubt einen frühen Zugriff auf die Webanwendung der Transferstelle und wird bei der Registrierung abgefragt.
- Grundgesamtheit
- siehe Studienpopulation
- Hauptantragsteller*in
- Ein Nutzungsantrag wird von einer Person initial angelegt. In der Regel übernimmt sie auch die Korrespondenz.
- Integrationszentrum
- übernimmt die Aufgabe eines zentralen Datenmanagements, indem es alle Studiendaten (außer Bioprobeninformationen) zusammenführt und bei Vorliegen eines Nutzungsvertrages der Transferstelle für eine Herausgabe Datenempfängern bereitstellt.
- Mitantragsteller*in
- eine weitere in einen Nutzungsantrag aufzunehmende Person. Sie kann ebenfalls bei der Erstellung des Nutzungsantrags mitwirken und wird in den Nutzungsvertrag aufgenommen.
- Nutzungsantrag
- formaler Antrag auf zweckgebundene Nutzung von Studiendaten und Bioproben der NAKO Gesundheitsstudie.
- Nutzungsantrag für Qualitätssicherung (kurz auch QS-Antrag)
- Anträge für Vorhaben, die der internen Qualitätssicherung von NAKO-Studiendaten dienen, werden an die AG Datenkontrolle übermittelt. Bei Bewilligung ist in der Regel einen Vertrag zur Datenverarbeitung im Auftrag und eine abschließende Rückführung der qualitätsgesicherten Daten erforderlich.
- Nutzungsantrag für wissenschaftliche Auswertung (kurz auch UA-Antrag)
- Anträge auf Nutzung von Studiendaten und Bioproben für wissenschaftlichen Auswertungen werden an das Use and Access Committee (UAC) übermittelt. Bei Genehmigung durch den Vorstand werden Nutzungsverträge zwischen den beteiligten Einrichtungen geschlossen. Grundlage bildet hierbei die Nutzungsordnung des NAKO e.V.
- Nutzungsanzeige für wissenschaftliche Auswertung
- Nutzungsanzeigen sind bezüglich der Antragsteller und der Studienpopulation beschränkt. Die Hauptantragsteller, Mitantragsteller und Datenempfänger einer Nutzungsanzeige müssen Mitarbeiter eines Studienzentrums der NAKO Gesundheitsstudie sein. Weiterhin ist die beantragbare Studienpopulation der Nutzungsanzeige auf das eigene Studienzentrum beschränkt. Die Nutzungsanzeigen werden nicht vom "Use and Access"-Komitee (UAC) geprüft. Der Vorstand hat allerdings das Recht Nutzungsanzeigen auf unbestimmte Zeit zu stoppen, z. B. wenn er mehrheitlich der Auffassung ist, dass das Antragsthema zuerst am kompletten Datensatz aller Teilnehmer/innen ausgewertet und publiziert werden soll. Nutzungsanzeigen bedürfen keines Nutzungsvertrages. Die Grundlage der Bestimmungen zu Nutzungsanzeigen bildet die Nutzungsordnung des NAKO e.V.
- Nutzungsordnung
- siehe Nutzungsordnung des Vereins
- Nutzungsvertrag
- Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Vereins und der Antragstellenden. Er wird jeweils zwischen dem Verein und den beteiligten Einrichtungen geschlossen.
- Pseudonymisierte Daten
- herausgegebene Daten, die in begründeten Fällen eine Rückführung von Daten erlaubt.
- Selektionsausdruck
- zusammengesetztes logisches Auswahlkriterium zur Beschreibung einer Teilpopulation.
- Studienpopulation
- Die Menge der Personen, die in der Studie teilgenommen haben.
- Studienvariable
- definiert einen für Teilnehmende der Studie erhobenen Wert. Dies Definition enthält einen eindeutigen Bezeichner, Beschreibungstext, Ausprägungen und ggf. Verweise auf Standardvorgehensweisen zur Erfassung. Studienvariablen sind innerhalb des Datenverzeichnis in einer Hierarchie geordnet.
- Studienzentrum
- Standorte an denen die Studie durchgeführt wird.
- Teilpopulation, Teilgesamtheit
- über der Grundgesamtheit der Studienprobanden lassen sich mittels Selektionskriterien beliebig viele Teilpopulationen definieren, die getrennt bzw. vergleichend betrachtet werden können. Häufig werden Daten und Bioproben nur für vorab beschriebene Teilpopulationen herausgegeben.
- Transferstelle
- hat die Aufgabe, die Studiendaten und Bioproben der NAKO Gesundheitsstudie für die wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zukünftig können auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb der Studienzentren dazu Nutzungsanträge gemäß der Nutzungsordnung der NAKO stellen.
- Unabhängige Treuhandstelle
- Bevor eine Datenübergabe erfolgen kann, werden über die unabhängige Treuhandstelle das Bestehen von Einwilligungen bzw. das etwaige Vorliegen von Widerrufen oder Nutzungswidersprüchen geprüft. Desweiteren wird die Treuhandstelle im Zuge der Bioprobenzuordnung und bei Zufallsbefunden kontaktiert.
- "Use and Access"-Komitee (UAC)
- Dieses Komitee unterstützt den Verein bei der Bearbeitung von Anträgen zur Nutzung von Daten- und Bioproben für die wissenschaftliche Auswertung gemäß der Nutzungsordnung des Vereins. Es prüft den Antrag hinsichtlich verschiedenster Kriterien und gibt dem Vorstand des Vereins schriftlich eine Empfehlung.
- Variablensatz
- Im Sinne des Datenschutzes können einzelne Datenherausgaben nur Studienvariablen beinhalten, für die im Rahmen eines Nutzungsantrags eine gerechtfertigte Begründung besteht. Mit Hilfe des Datenverzeichnisses werden die relevanten Variablen durch Antragsteller zusammengestellt. Diese Listen sind als benannte Variablensätze separat verwaltbar und im Nutzungsantrag referenziert.
- Vertragspartner
- Nutzungsverträge werden zwischen den beteiligten Einrichtungen geschlossen.
- Vorgangsschlüssel
- Eingereichte Nutzungsanträge erhalten eine eindeutige Kennung der Form NAKO-99999. Bitte geben Sie diese immer mit an.